Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der DiaBranding, Stephan Prähauser, Dürnbergstraße 69, 5164 Seeham, Österreich (nachfolgend „Auftragnehmer"), gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").
Mit der Unterzeichnung eines Angebots erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Zusammenarbeit als vereinbart und alle nachfolgenden Konditionen treten in Kraft.
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot individuell vereinbart. Leistungen, die über das vereinbarte Angebot hinausgehen, werden gesondert verrechnet.
3.1 Preisgestaltung
Die Preise werden individuell nach Aufwand und Projektumfang festgelegt und im Angebot ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
3.2 Akontозahlung
Bei Projektbeginn ist eine Akontозahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Projektpreises fällig. Die Zusammenarbeit beginnt erst nach Eingang dieser Zahlung.
3.3 Zahlungsfrist
Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen sowie die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Beträge zu pausieren.
4.1 Kündigung durch den Auftraggeber
Möchte der Auftraggeber das Projekt vorzeitig beenden oder die Zusammenarbeit kündigen, hat er dies dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall gilt:
4.2 Kündigung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zusammenarbeit bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen – insbesondere bei Zahlungsverzug über 14 Tage oder wiederholter Verletzung der Mitwirkungspflichten – mit sofortiger Wirkung zu beenden. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht rückerstattet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Zugangsdaten, Inhalte (Texte, Bilder etc.) und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Verschiebung vereinbarter Leistungstermine führen. Mehraufwand, der durch verspätete oder unvollständige Bereitstellung entsteht, kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke – insbesondere Designs, Texte, Code und Konzepte – sind urheberrechtlich geschützt.
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer behält sich vor, erstellte Arbeiten im Rahmen seiner Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Website, Social Media) zu präsentieren, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zur Vertraulichkeit besteht.
7.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
7.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse (z. B. Umsatzsteigerungen, ROAS-Werte, Conversion Rates), da diese von einer Vielzahl externer Faktoren abhängen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
7.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder verspätet bereitgestellte Informationen und Unterlagen des Auftraggebers entstehen.
7.4 Die Haftung ist in jedem Fall auf den Wert des betroffenen Auftrags begrenzt.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäftsdaten, Strategien, Kundendaten und Know-how – vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen zu verwenden und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers (Bezirksgericht Salzburg-Umgebung).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung, gelten die neuen AGB als akzeptiert.
Für laufende Projekte gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB, sofern keine einvernehmliche Änderung vereinbart wurde.
Stand: Mai 2026 · DiaBranding – Stephan Prähauser · office@diabranding.at